23Damit der Privatverkauf des Gebrauchtwagens kein Reinfall wird: Das sollte der Autoverkäufer beim Kaufvertrag beachten - Carpresse.com
StartAuto und VerkehrDamit der Privatverkauf des Gebrauchtwagens kein Reinfall wird: Das sollte der Autoverkäufer beim Kaufvertrag beachten

Damit der Privatverkauf des Gebrauchtwagens kein Reinfall wird: Das sollte der Autoverkäufer beim Kaufvertrag beachten

Auf den Kaufvertrag muss besonders viel Sorgfalt verwendet werden

Zahlreiche Fahrzeughalter entscheiden sich beim Verkauf ihres Gebrauchtwagens nicht nur in Elmshorn gegen einen professionellen Autoankauf und für einen Verkauf unter Privatleuten – den Privatverkauf. Die einfachste Variante – wenn auch die mit der geringsten Reichweite – stellt hierbei ein einfacher Zettel dar, der mit den notwendigen Rahmendaten versehen, in eine der Scheiben des Wagens gehängt wird. Weitaus mehr Menschen werden mit einem Inserat auf einer entsprechenden Internetplattform erreicht. Möglicherweise melden sich schnell Interessenten – das hängt sicherlich vom offerierten Fahrzeug ab. Wenn alles gut läuft, bleibt nach diversen Terminen und Probefahrten die eine Person übrig, die sich tatsächlich entschließt, den Gebrauchtwagen zu kaufen. Auch über den Preis wird man sich schnell einig, sodass der Verkäufer sich schon am Ziel wähnt. Doch spätestens an dieser Stelle muss er besonders sorgfältig vorgehen, denn nun heißt es, einen Kaufvertrag aufzusetzen, der ihm nicht im Nachgang des Privatverkaufs seines Gebrauchtwagens „um die Ohren fliegt“.

Beim Kaufvertrag für den Gebrauchtwagen-Privatverkauf zählen die Details

Während beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an den professionellen Autoankauf in Elmshorn nicht viele Punkte beachtet werden müssen, da in diesem Fall keine späteren Regressforderungen zu erwarten sind, muss beim privaten Vertragsabschluss sehr sorgfältig vorgegangen werden, um nicht im Nachgang eine böse Überraschung zu erleben.

Zunächst einmal besteht der Sinn des privaten Kaufvertrages theoretisch darin, sowohl den Käufer als auch den Verkäufer abzusichern. Damit diese Absicherung allerdings keine einseitige wird, sollte der Verkäufer darauf achten, sämtliche für das Fahrzeug relevanten Details in diesem aufzuführen. Nur so verhindert er spätere Beanstandungen, die über Rückforderungen bis hin zu einem kompletten Rücktritt vom Kaufvertrag führen können.

Elementar sind zunächst die vollständigen Personendaten von Käufer und Verkäufer, außerdem die Basis-Fahrzeugdaten sowie der vereinbarte Kaufpreis und die Form seiner Bezahlung. Außerdem wird im Falle des Privatverkaufs eines noch angemeldeten Gebrauchtwagens das derzeitige Kennzeichen im Kaufvertrag vermerkt. In diesem Fall sollte außerdem schriftlich festgehalten werden, an welchem Datum das Fahrzeug spätestens umgemeldet sein muss. Am Ende eines jeden Kaufvertrages müssen außerdem neben dem Datum die Unterschriften der Vertragspartner Platz finden. Darüber hinaus sollte ein Bereich vorgesehen werden, in dem der Käufer bestätigt, den oder die Autoschlüssel sowie die notwendigen Fahrzeugpapiere erhalten zu haben. Die Anzahl der übergebenen Autoschlüssel darf auf keinen Fall fehlen, um einem späteren Monieren vorzubeugen. Damit sind die grundsätzlichen Formalien erledigt. Um nun die besagte Absicherung zu erreichen, sollte die Beschreibung des tatsächlichen Zustands im Kaufvertrag detailliert aufgeschlüsselt werden. Ein Motor, der ausgetauscht wurde, muss hier ebenso erwähnt werden wie Beulen, Lackschäden und Unfallschäden. Insbesondere das Verschweigen von Unfallschäden wird vor Gericht nahezu grundsätzlich als arglistige Täuschung gewertet und erlaubt sowohl eine entsprechende Anzeige als auch den Rücktritt vom Kauf.

Last but not least darf der Gewährleistungsausschluss nicht fehlen. Was im Falle eines Verkaufs an den gewerblichen Autoankauf in Elmshorn selbstverständlich ist, muss unter Privatleuten explizit vereinbart werden. Die Sachmängelhaftung ist gesetzlich verpflichtend vorgesehen. Um sie auszuschließen, muss dies schriftlich erfasst und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden.

Kurzzusammenfassung

Um einen Gebrauchtwagen mithilfe eines Privatverkaufs zu veräußern, sollte der Verkäufer einige Fallstricke kennen, die ihm im Nachgang des Verkaufs viel Ärger einbringen könnten. Auf die einzelnen Formulierungen im Kaufvertrag sollte große Sorgfalt verwendet werden und auch nicht sofort sichtbare Unfallschäden dürfen nicht verschwiegen werden. Eine Alternative stellt ein Autoankauf durch den Autoankauf Elmshorn dar.

Pressekontakt:

Autohof Lahib – Hamze Lahib
Dorstenerstr. 125a
44809 Bochum

Tel: 01728329057
E-Mail: kfzexport24@hotmail.de
Web: https://www.auto-ankauf-bundesweit.de/

THEMEN DES ARTIKELS:

Teilen Sie den Artikel: Damit der Privatverkauf des Gebrauchtwagens kein Reinfall wird: Das sollte der Autoverkäufer beim Kaufvertrag beachten

Weitere Beiträge

Sie lesen gerade: Damit der Privatverkauf des Gebrauchtwagens kein Reinfall wird: Das sollte der Autoverkäufer beim Kaufvertrag beachten